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  Lexikon der CB Credit-Bank GmbH

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Andienungsrecht

Bei einem Teilamortisationsvertrag mit Andienungsrecht vereinnahmt der Leasing-Geber über die Leasing-Zahlungen nur einen Teil der gesamten Kosten zuzüglich Gewinnspanne des Leasing-Gebers für den Leasing-Gegenstand. Um den noch nicht amortisierten Teil abzudecken, wird mit einem Andienungsrecht vereinbart, dass der Leasing-Geber zum Zeitpunkt des Ablaufs des Leasingvertrages das Recht hat, dem Leasing-Nehmer das Objekt zu dem noch nicht amortisierten Restwert anzudienen, d.h. der Leasing-Nehmer ist zum Kauf verpflichtet, ohne dass er ein verbrieftes Recht hat, den Leasing-Gegenstand zu erwerben. Der Leasing-Geber kann den Leasing-Gegenstand auch anderweitig verwerten.

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Anlage

Verwendung von Ersparnissen zum Kauf von Vermögenswerten, mit dem Ziel sich entweder langfristig ein Einkommen zu sichern und/oder den Wert der gebildeten Ersparnisse auf längere Sicht zu schützen oder zu erhöhen und/oder zur Spekulation.

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Annuität

Annuität ist die regelmäßig wiederkehrende Zahlung auf eine Schuld, die den Zinsanteil und den Tilgungsanteil beinhaltet, d.h. die Summe der jährlich auf ein Darlehen zu zahlenden Zins- und Tilgungsraten. Bei der Annuitätentilgung ist dieser Betrag über die gesamte Laufzeit des Darlehens konstant, wobei der Tilgungsanteil jährlich um die ersparten Zinsen wächst. Innerhalb der in der Höhe immer gleichbleibenden Annuität steigt im Laufe der Zeit der Tilgungsanteil, da der Zins nur auf die schrumpfende Restschuld zu zahlen ist.

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Annuitätendarlehen

Der Kreditnehmer erbringt bei dieser Darlehensart gleichbleibende vereinbarte Jahresleistungen, die i.d.R. in vierteljährlichen oder monatlichen Raten gezahlt werden können. Diese Jahresleistung, die als Annuität bezeichnet wird, besteht anfänglich aus dem Ursprungszinssatz und dem Ursprungstilgungssatz. Der durch die fortschreitende Tilgung ersparte Zinsanteil dient der Tilgung. Der Tilgungsanteil wächst progressiv an, während sich die Zinsrate entsprechend vermindert.
 

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Ausfallrisiko

Gefahr des teilweisen oder vollständigen Verlustes von Forderungen allgemein sowie von Forderungen und Kursverlusten bei Wertpapieren; hervorgerufen durch Insolvenz bzw. Insolvenzgefährdung des Schuldners. Das Ausfallrisiko wird beim Gläubiger auch als Gläubigerrisiko und beim Anteilseigner (z. B. Aktionär) als Anteilseignerrisiko bezeichnet. Im Falle eines Abschreibungsbedarfs an Länderkrediten spricht man vom Länderrisiko. Beim echten Factoring übernimmt der Factor das Ausfallrisiko (Delkredere) bis zu hundert Prozent regresslos.
 

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Aussenstände

Unbezahlte Rechnungen, die die Liquidität belasten; betriebswirtschaftlich gesehen totes Kapital, das sich mit Hilfe von Factoring problemlos aktivieren lässt.
 

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Auszahlungsvoraussetzungen

Um als Kreditnehmer einen Kredit ausbezahlt zu bekommen, müssen gewisse Bedingungen bzw. Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu gehört z.B. die Einreichung von Einkommensnachweisen.
 

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b.a.w. Konditionen

Diese Konditionen werden nur bis auf weiteres (vorläufig) gewährt und können durch das Kreditinstitut jederzeit an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst werden. 

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Bonität

Unter Bonität versteht man die Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditfähigkeit einer Person. Sie bezeichnet die erwartete Fähigkeit und Bereitschaft eines Kreditnehmers, den im Kreditvertrag vereinbarten Verpflichtungen nachzukommen.
 

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Bruttokreditbetrag

Von einem Bruttokreditbetrag spricht man, wenn man die beantragte Kreditsumme ohne einmalige Abzüge, wie z.B. Bearbeitungsentgelt, meint.
 

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Darlehen

Das Darlehen ist ein Rechtsgeschäft zwischen Gläubiger und Darlehensschuldner, mit dem eine bestimmte Geldsumme oder andere vertretbare Sachen (Darlehensbetrag) gegen ein Entgelt (Zins) zur Verfügung gestellt wird und zwischen den Vertragsparteien eine Rückzahlungsverpflichtung zu einem bestimmten Termin vereinbart wird.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter dem Darlehen eher ein längerfristiger Kredit verstanden. 

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Debitoren

In der Buchführung gebrauchter Ausdruck für Warenschuldner oder Kunden, die die Waren vom Lieferer auf Kredit beziehen (Schuldner). In der Bilanz im Umlaufvermögen zu aktivieren: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
 

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Debitorenbuchhaltung

Kundenbuchhaltung: Überwachung und Buchung der Zahlungseingänge werden im Rahmen des Factoringvertrages vom Factor übernommen.
 

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Debitorenmanagement

Dazu gehören Debitorenbuchhaltung, regelmäßige Bonitätsprüfung, Mahnwesen und Inkasso. Für das Unternehmen ist das Debitorenmanagement häufig mit erheblichem Zeit- und Personalaufwand verbunden; die Übernahme des Debitorenmanagements gehört zum Serviceangebot des Factors.

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Delkredere

Haftung des Factors für teilweisen oder vollständigen Forderungsverlust durch Zahlungsunfähigkeit eines Abnehmers. Die Zahlungsunfähigkeit gilt nach einer festgelegten Frist ohne besonderen Nachweis als eingetreten, wenn der Abnehmer nicht gezahlt und keine Einwände gegen seine Zahlungspflicht erhoben hatte. 
 

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Disagio

Disagio heißt wörtlich übersetzt Abgeld, d.h. es ist der Unterschied zwischen dem Nennwert eines Wertpapiers oder einer Forderung (z.B. Kredit) und seinem niedrigeren Kurs bzw. des Zahlungsbetrags im Kreditgeschäft, meist in Prozent des Nennwertes ausgedrückt.
Bei Auszahlung von Darlehen wird oft ein Disagio oder auch Damnum (Abschlag) vereinbart. Der Auszahlungskurs gibt dann jenen Teil der Nominalschuld an, der tatsächlich ausgezahlt wird.
 

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Echtes Factoring

Der Factor hat keine Rückgriffsmöglichkeit auf seinen Factoring-Kunden, d.h. er übernimmt bei Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers das volle Ausfallrisiko.
 

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Effektivzins

Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) sind für die Bestimmung eines Preises für einen Kredit außer dem Nominalzinssatz eine Reihe weiterer preisbestimmender Faktoren wie z.B.
· Disagio,
· Bearbeitungsgebühren,
· Maklerprovision u. a.
mit anzugeben. Der sich daraus ergebende effektive Zinssatz sichert die Vergleichbarkeit verschiedener Kredite.
 

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Einlagensicherung

Für die Sicherheit der bei Banken eingezahlten Gelder garantieren in der Bundesrepublik drei nebeneinander geltende, praktisch gleichwertige Sicherungssysteme. Alle drei großen Organisationen des Kreditwesens (Privatbanken, Sparkassen, Kreditgenossenschaften) haben jeweils für ihren Bereich „Garantiefonds“ geschaffen, die aus Beiträgen der Mitgliedsinstitute gespeist werden. Durch den Einlagensicherungsfonds sind bei den privaten Banken alle Einlagen eines Kunden gesichert.
 

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Factor (Factoringinstitut, Factoringgesellschaft)

Anbieter von Factoringdienstleistungen, zu der neben kurzfristiger Umsatzfinanzierung auch hundertprozentige Absicherung vor Forderungsausfällen und Übernahme des Debitorenmanagements gehören.
 

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Factoring

Factoring ist die Finanzierung von Forderungsbeständen aus Warenlieferungen in Form des laufenden Ankaufs kurzfristiger Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch eine sogenannte Factoring-Gesellschaft unter Übernahme des Risikos der Uneinbringlichkeit der Forderungen (echtes Factoring).
Factoring dient dabei als eine Finanzierungsform, durch die sich Unternehmen Liquidität beschaffen können. Dazu tritt ein Unternehmen oder ein Kunde Forderungen aus Warenlieferungen an diese Factoring-Gesellschaft ab, und erhält daraufhin eine Bevorschussung des Forderungsbetrages.
 

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Factoringgebühr

Preis für die Übernahme des Ausfallrisikos und des Debitorenmanagements durch den Factor. Er richtet sich nach Risiko und Arbeitsaufwand.
 

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Festgeld

Um einen höheren Zinsertrag zu erzielen, werden vorübergehend liquide Mittel für mindestens 30 Tage auf einem Festgeldkonto angelegt. Bei Abschluss wird die Fälligkeit (Laufzeit) des Festgeldes festgelegt. Der Zinssatz ist vom allgemeinen Marktzinsniveau, der Höhe der Einlage sowie von der vereinbarten Laufzeit abhängig und ist zudem für die gesamte Anlagedauer festgeschrieben.
 

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Festzins

Zins, der für einen bestimmten Zeitraum vertraglich fest (unveränderlich) vereinbart wird.
 

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Finanzierungsleasing

Unter diesem Begriff werden üblicherweise Verträge subsummiert, die mittel- oder langfristigen Charakter haben und bei denen eine unkündbare Grundmietzeit vereinbart wird, die kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasing-Gegenstandes. Die Finanzverwaltung hat in ihren Leasing-Erlassen eine begriffliche Abgrenzung des Finanzierungs-Leasing vorgenommen und Kriterien aufgestellt, die erfüllt sein müssen, damit eine Finanzierung des Leasing-Gegenstandes bei der Leasing-Gesellschaft gegeben ist.
 

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Finanzierungsnebenkosten

Zu den Finanzierungsnebenkosten gehören alle Beträge, die im Zusammenhang mit der Gesamtfinanzierung stehen. Dazu gehören vor allem Gebühren wie z.B.:
· Bearbeitungsgebühren,
· Agio,
· CAP,
· Vermittlungsgebühren
· Verwaltungsgebühren,
laufende Gebühren.
 

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Fälligkeit

Die Fälligkeit ist der in der Regel festgesetzte Zeitpunkt, an dem der Gläubiger seine Leistung oder Forderung verlangen kann.
 

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Gesamtschuldner

Mehrere Darlehensnehmer eines Darlehens haften als Gesamtschuldner. Jeder Gesamtschuldner ist unabhängig vom anderen zur vollen Zahlung verpflichtet. Die Bank ist dabei in der Wahl des von ihr in Anspruch genommenen Gesamtschuldners frei, sie darf die Leistung jedoch nur einmal verlangen. Der Schuldner, der die Zahlung gegenüber der Bank geleistet hat, kann jedoch von den anderen Schuldnern Ausgleich verlangen.
 

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Grundmietzeit

Die unkündbare Grundmietzeit von Leasing-Verträgen darf gemäß den Leasing-Erlassen grundsätzlich nicht kürzer als 40 % und nicht länger als 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasing-Gegenstandes nach amtlicher AfA-Tabelle sein, um eine Zurechnung des Leasing-Gegenstandes bei der Leasing-Gesellschaft, d.h. eine Bilanzierung durch diese zu ermöglichen.
 

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Haushaltspauschale

Die Bank prüft vor Darlehensgewährung im eigenen Interesse, ob nach Abzug aller Belastungen ein ausreichender Betrag zum Bestreiten des normalen Lebensunterhalts verbleibt. Hierfür werden in der Regel Mindestsätze (Haushaltspauschalen) festgesetzt.
 

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Herstellerleasing

Das direkte Leasing von Mobilien über Hersteller und Händler ist vornehmlich im Computer-, Büromaschinen- und Pkw-Bereich anzutreffen. Im Vordergrund stehen dabei Überlegungen des einheitlichen, produktbezogenen Marketings. Leasing ist ein absatzpolitisches Instrument. Ziel ist, das eigene Produkt und den dazugehörigen Service "aus einer Hand" anzubieten sowie die Kunden nachhaltig an die eigene Unternehmensgruppe (an das eigene Produkt) zu binden.
 

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Inanspruchnahme

Hierunter versteht man die Nutzung eines bereitgestellten Kredites. Der Begriff Inanspruchnahme wird meist im Zusammenhang mit einem Kontokorrent- oder Dispositionskredit verwendet.
 

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Kapitaldienst

Zahlungen des Kreditnehmers für Zinsen und Tilgung des aufgenommenen Kredites.
 

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Kapitaldienstfähigkeit

Fähigkeit des Kreditnehmers den Kapitaldienst aus seinen laufenden Einnahmen zu tätigen.
 

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Konditionen

Rahmenbedingungen eines Kredites wie z.B. Zins, Bearbeitungsgebühr, Laufzeit, Rückzahlung.
 

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Konsumentenkredit

In der Bankpraxis bezeichnet man Kredite an Privatpersonen als Konsumentenkredite. Sie dienen zur Beschaffung von Konsumgütern (Kfz, Möbel, Reisen, usw.). Ihre Rückführung erfolgt i.d.R. in festen monatlichen Raten. Eine Restschuldversicherung ist eine zusätzliche Absicherung. Der Kreditnehmer hat die Möglichkeit, sein Darlehen über verschiedene Tarife z.B. gegen Ableben, Unfall oder Krankheit abzusichern. Die Versicherungsgesellschaft begleicht i.d.R. im Todesfall die noch ausstehende Restschuld des aufgenommenen Darlehens bzw. leistet zusätzliche Dienstleistungen wie Unfall- oder Krankenversicherung.
 

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Kreditablösung

Ein bestehender Kredit wird entweder komplett zurückgezahlt oder durch einen neuen Kredit ersetzt.
 

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Kreditfähigkeit

Kreditfähig sind grundsätzlich alle volljährigen Bürger und juristische Personen, d.h. alle Bürger, die rechtswirksam Kreditverträge abschließen können. Es sind natürliche Personen, die voll geschäftsfähig sind, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Personenhandelsgesellschaften. Für die Bewilligung ist jedoch die wirtschaftliche Bonität von großer Bedeutung.
 

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Kreditsicherheiten

Als Kreditsicherheiten bezeichnet man alle Maßnahmen, Vereinbarungen oder Gegenstände, die einem Kreditgeber die Rückzahlung eines Kredites sicherstellen sollen. Man unterscheidet zum einen zwischen akzessorischen, d. h. an die Hauptschuld gebundenen Sicherheiten wie Bürgschaft, Pfandrecht an beweglichen Sachen und Forderungen, und Hypotheken sowie fiduziarischen Sicherheiten, bei denen kein unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang zwischen dem Sicherungsumfang und dem Umfang der zu sichernden Forderung existiert. Beispiele hierfür sind die Sicherungsübereignung, -abtretung und die Grundschuld. Daneben kann man auch nach dinglichen und persönlichen Sicherheiten differenzieren.
 

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Kreditversicherung

Durch den Abschluss einer Versicherung kann sich der Kreditnehmer gegen folgende unvorhergesehene Ereignisse absichern: Todesfall, Unfall, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit. Im Falle des Versicherungsfalles übernimmt dann die Versicherung die Rückzahlung des Kredites.
 

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Kreditwürdigkeit

Die Kreditwürdigkeit eines Antragstellers ist ein Maßstab für die Kreditgewährung. Ein Kreditnehmer ist dann kreditwürdig, wenn von ihm eine vertragsgemässe Erfüllung der Kreditverpflichtungen erwartet werden kann. Man unterscheidet zwischen der persönlichen und der materiellen Kreditwürdigkeit. Während bei der persönlichen die Zuverlässigkeit, die berufliche und fachliche Qualifikation bzw. die unternehmerischen Fähigkeiten des Kreditnehmers untersucht werden, geht es bei der materiellen Kreditwürdigkeit um wirtschaftliche Aspekte, wie z.B. Vermögenssituation, Einkommensverhältnisse etc.
 

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Leasing

Das Leasing (vom englischen "to lease" = vermieten, verpachten) ist die Vermietung bzw. Verpachtung beweglicher oder unbeweglicher Güter, d. h. Investitionsgüter und dauerhafte Konsumgüter, durch ein Finanzierungsinstitut, das Leasing-Gesellschaft genannt wird, oder durch den Hersteller der jeweiligen Güter.
Leasing ist eine Sonderform der Finanzierung (Finanzierungsleasing). An die Stelle von Kauf mit Eigen-, Fremd- oder Mischfinanzierung tritt Miete oder Pacht. Mögliche Einteilungsgesichtspunkte des Leasing können sein:
· Dauer und Kündbarkeit des Leasing-Vertrages (Financial- und Operating- Leasing),
· Stellung des Leasing-Gebers (direktes und indirektes Leasing),
· Art des Leasing-Gegenstandes (Immobilien-, Mobilien- und Personal-Leasing). 
 

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Leasing-Erlasse

Die Leasing-Erlasse sind Richtlinien des Bundesfinanzministeriums zur steuerlichen Behandlung von Leasingverträgen. Es handelt sich dabei um den Vollamortisationserlass für Mobilien vom 19.04.71 (Der Bundesminister der Finanzen IV, B/2 - S 2170 - 31/71) und den Teilamortisationserlass für Mobilien vom 22.12.75 (Der Bundesminister der Finanzen IV, B/2 - S 2170 - 161/75).

Die Berücksichtigung dieser Erlasse sichert die steuerliche Anerkennung der juristischen und wirtschaftlichen Eigentümereigenschaft für den Leasing-Geber (Eigentümer). Hieraus ergeben sich auch die steuerlichen Vorteile für den gewerblichen Leasing-Nehmer.

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Liquidität

Fähigkeit und Bereitschaft eines Unternehmens, seinen bestehenden Zahlungsverpflichtungen termingerecht und betragsgenau nachzukommen. Die Sicherung der Liquidität besteht in der Aufgabe, Geld und liquidierbare Vermögensgegenstände (Fungibilität) zum Zweck der zeitpunktgerechten Kapitalbeschaffung bereitzustellen. Mit Factoring lassen sich Forderungen (Umlaufvermögen) in liquide Mittel umwandeln.
 

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Mahnwesen

Teil des Debitorenmanegments, das bei den meisten Factoringvarianten auf den Factor übertragen wird. 

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Makler

Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen vermittelt. So führt etwa der Grundstücksmakler die Kauf- und Verkaufsinteressenten von Grundstücken zusammen. Andere Makler vermitteln Waren (Handelsmakler), Wertpapiere (Kursmakler) oder Versicherungsabschlüsse. Der Makler hat einen Anspruch auf eine Vergütung (Courtage).
 

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Nettokreditbetrag

Unter Nettokreditbetrag versteht man die beantragte Kreditsumme verringert um einmalige Abzüge, wie z.B. Bearbeitungsentgelt. Dieser Betrag wird dem Kunden direkt auf sein Girokonto ausgezahlt.
 

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Nominalzins

Vertraglich vereinbarter Zinssatz anhand dessen die anfallenden Zinsen für den überlassenen Kredit berechnet werden. Hierbei handelt es sich um den reinen Zinssatz ohne Berücksichtigung von Zahlungsmodalitäten und weiteren Kosten, wie z.B. Bearbeitungsgebühren.
 

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Nutzen des Factoring

Verbesserte Liquidität durch Abbau der Aussenstände, Einsparungen beim Einkauf durch Skonti und Rabatte, bis zu hundertprozentige Sicherheit vor Zahlungsausfällen, Kostenersparnis für das Debitorenmanagement, laufende Bonitätskontrolle der Debitoren, Wegfall der Kosten für eine Kreditversicherung, zusätzlich Verbesserung der Bilanzstruktur, Verbesserung des Standings bei Banken und Lieferanten.
 

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Offenes Factoring

In Deutschland vorherrschende Form des Factoring, bei der die Debitoren über die künftige Zusammenarbeit mit dem Factor informiert werden.

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Preisangabenverordnung (PangV)

Gesetzliche Regelung, die Kreditinstitute verpflichtet, in Kreditangeboten und Kreditverträgen und Kreditbestätigungen alle massgeblichen Preise und Kosten eines Kredites anzugeben. So müssen in der Kreditbestätigung die Befristung der Kreditzusage, die Abschlusshäufigkeit des Kontos und der effektive Jahreszins angegeben werden.
 

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Rabatte

Bringen Kostenersparnis beim Einkauf, lassen sich in der Regel durch Barzahlung erzielen. Vorteilhafte Einkaufskonditionen sind ohne ausreichende Liquidität kaum möglich.

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Rate

Die Rate besteht aus einer Zins- und einer Tilgungskomponente. Ist die Rate während der gesamten Laufzeit konstant, so spricht man von einer Annuität.

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Ratenkredit

Bezeichnet einen Kredit, der in vereinbarten, meist monatlichen Kreditraten während der Laufzeit zurückgezahlt wird.

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Restwert

Hierunter versteht man den tatsächlichen oder kalkulierten Wert des Leasing-Gegenstandes nach Ablauf oder bei vorzeitiger Vertragsauflösung des Leasing-Vertrages. Üblicherweise wird unterschieden zwischen dem buchtechnischen Restwert/Restbuchwert (bilanzierter, vom Bewertungszeitpunkt abhängiger Wert eines Wirtschaftsgutes), dem kalkulierten Restwert (wird bei Teilamortisationsverträgen für den Zeitpunkt nach Ablauf der vereinbarten Grund-Leasing-Zeit unter Berücksichtigung der vereinbarten Nutzung sowie der zukünftigen Marktpreisentwicklung festgelegt), und dem Restwert/Marktwert (tatsächlicher Wert eines Wirtschaftsgutes, der bei der jeweiligen Marktlage erzielt werden kann).

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Risikoübernahme

Wichtige Leistung im Rahmen des Factoring; der Factor übernimmt im Gegensatz zur Warenkreditversicherung das Risiko bis zu hundert Prozent regresslos, er trägt also das volle Ausfallrisiko bei Insolvenz des Abnehmers ohne speziellen Nachweis (angenommener Delkrederefall).

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SCHUFA

Die SCHUFA ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Sie ist eine auf Gegenseitigkeit arbeitende Gemeinschaftseinrichtung der Kreditinstitute und der kreditgebenden Wirtschaft (Handel). Ihr Ziel ist es die Mitgliedsunternehmen und die Gesamtheit der Kunden vor unseriösen Kreditnehmern zu schützen und somit Verluste zu verhindern.
Die Mitgliedsunternehmen melden an die SCHUFA objektive Daten des Kunden (siehe SCHUFA-Meldung). Sämtliche Daten können dann von Mitgliedern bei berechtigtem Interesse (z.B. Kreditvergabe) abgefragt werden.

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Selbstauskunft

Die Selbstauskunft wird vom Kreditantragssteller selbst ausgefüllt, sie gibt einen Einblick in dessen Vermögensverhältnisse und finanzielle Situation und dient als Grundlage für die Analyse der Kreditwürdigkeit des Antragstellers.

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Service des Factors

Umfasst das gesamte Debitorenmanagement und weitere Teilleistungen, z.B. Informationen über das Zahlungsverhalten der Debitoren.

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Stilles Factoring

Beim Factoring im stillen Verfahren erfährt der Debitor nichts von der Abtretung. Nach aussen hin wird also der Einzug der Kundenforderung so abgewickelt, als wäre kein Factoringvertrag geschlossen.
Factoringgesellschaften werden nur solchen Unternehmen ein stilles Factoring anbieten, die über eine erstklassige Bonität verfügen. Weil der Factor nicht die Möglichkeit hat, durch Kontaktaufnahme zum Debitor den Rechtsbestand der ihm abgetreten Forderung zu überprüfen, sind mit diesem Verfahren höhere Risiken für den Factor verbunden als im offenen Verfahren (Risiko das "Luftrechnungen" bevorschusst werden).

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Teilamortisationsvertrag

Während der Laufzeit des Leasing-Vertrages wird nur eine teilweise Amortisation der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Leasing-Gebers sowie seiner Verwaltungskosten und seiner Gewinnspanne durch die Leasing-Zahlungen erreicht. Die Vollamortisation sichert sich die Leasing-Gesellschaft im Regelfall durch eine Garantie des Leasing-Nehmers für den noch nicht amortisierten Teil (Restwert) z.B. mittels eines Andienungsrechtes ab.

 

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Termineinlagen

Termineinlagen sind Gelder, die einer Bank für eine begrenzte Zeit - auf "Termin" - zur Verfügung gestellt werden. Bei Fälligkeit können sie erneut festgelegt oder auch abgezogen werden. In der Regel wird eine Einlagedauer von einem Monat bis zu vier Jahren, aber auch darüber, vereinbart.

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Tilgung

Unter Tilgung versteht man normalerweise die ratenweise Rückzahlung einer Schuld. Die Art der Tilgung hängt vom gewählten Darlehen ab, es gibt die Möglichkeit gleichmässiger Raten, man kann aber auch mit steigenden bzw. fallenden Tilgungsraten sein Darlehen zurückzahlen. Meist wird die Tilgung zusammen mit der Zinszahlung erhoben (z.B. Annuitätendarlehen), eine Trennung ist allerdings auch möglich.
Eine in der Baufinanzierung nur als Zwischenfinanzierung übliche Darlehensart ist das tilgungsfreie Darlehen, hier wird der Kredit am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt.

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Umschuldung

Ein bestehender Kredit wird durch einen neuen Kredit ersetzt. Meist wird eine Umschuldung durchgeführt, um mehrere bestehende Kredite zu einem neuen zusammenzufassen oder um eine Verbesserung der Konditionen zu erreichen.

 

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Unechtes Factoring

Der Factor hat die Möglichkeit, bei Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers auf den Factoring-Kunden zurückzugreifen.

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Vollamortisation

Der Anschaffungswert für den Leasing-Gegenstand und sämtliche Aufwendungen des Leasing-Gebers, einschl. Finanzierungskosten und Gewinn, werden im Laufe des Leasing-Vertrages durch die Leasingraten voll amortisiert. Das Leasingunternehmen vermietet das Leasingobjekt kurz- bis mittelfristig an den Leasingnehmer. Das Restwertrisiko liegt beim Leasinggeber. Das Leasingunternehmen muss das Mietobjekt aktivieren. Die Leasingraten werden erfolgswirksam behandelt. Der Leasingnehmer hat eine so genannte "Off-Balance-Finanzierung".

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Vorteile des Leasing

Eigenkapitalschonung, Liquiditätsvorteile, Nutzungskongruente Laufzeit, Schutz vor technischer Überalterung, Kostentransparenz, klare Kalkulationsgrundlage, vorteilhafte Bilanzoptik, Steuerersparnisse, Erweiterung des Kreditspielraumes, Realisierung von Investitionen in der richtigen Dimension. 

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Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht erlaubt es jedem Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss eines Kreditvertrags vom Vertrag zurückzutreten. Hiervon ausgenommen sind jedoch grundpfandrechtlich gesicherte Kredite in der Baufinanzierung.

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Zahlungsfähigkeit

Bezeichnet die Fähigkeit eines Kreditnehmers seinen Zins- und Tilgungszahlungen in der Zukunft nachkommen zu können.

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Zahlungsziel

Bezeichnung für einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt, zu dem eine Geldschuld bezahlt werden soll. Gewährung eines Zahlungsziels (über Zahlungsbedingungen) ist die typische Form des kurzfristigen Lieferantenkredits. Häufig wird vereinbart, dass wahlweise Zahlungsziel vom Abnehmer in Anspruch genommen oder Skonto bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist genutzt werden kann. Mit Factoring lassen sich auch längere Zahlungsziele als Wettbewerbsvorteil nutzen.

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Zins

Der Zins, das entscheidende Kostenelement in der Finanzierung, ist der Preis für die Überlassung von Geld. Die Höhe des Zinssatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. von
· der allgemeinen Marktlage,
· dem Kreditinstitut und der Kreditart,
· der Art der Besicherung
· der Höhe des Kredits und der Dauer der Zinsfestschreibung.
Beim Vergleich von Zinsangeboten sollte man darauf achten, dass dafür der Effektivzins herangezogen wird, da Letzterer alle Kostenfaktoren des Darlehens enthält (zumindest enthalten sollte).

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Zinsabschlagsteuer

Die Zinsabschlagsteuer wird bei der Auszahlung oder Gutschrift von Zinserträgen im Inland von den Banken und Sparkassen einbehalten.

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Zinsbindungsdauer

Die Höhe des Nominalzinssatzes ist im Zeitablauf variabel und richtet sich gewöhnlich nach den Gegebenheiten des Kapitalmarktes. Die Zinsbindungsdauer gibt an, wie lange ein angegebener Nominalzinssatz festgeschrieben wird. Die Geltungsdauer des Effektivzinssatzes ist daher ebenfalls auf diesen Zeitraum der Zinsbindung beschränkt.

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Zinsfestschreibung

Zinsfestschreibung ist ein Begriff aus der Finanzierung und besagt, dass während eines von den Vertragsparteien vereinbarten Zeitraumes die Konditionen für beide Teile bindend sind, z.B. 8,5 % Zinsen, 1 % Tilgung, 10 Jahre Festschreibung. Es handelt sich hierbei um einen beiderseitigen Kündigungsausschluss.
 

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